AGB

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SICO Pharma GmbH 

 

1.         Geltungsbereich 

1.1       Die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen (nachfolgend auch als „AGB“ bezeichnet) der SICO Pharma GmbH (nachfolgend auch als „wir“, „uns“, „SICO“ bezeichnet) gelten für sämtliche Verträge und sonstige Geschäfts- und Rechtsbeziehungen der SICO, die diese mit anderen Rechtspersonen (nachfolgend auch als „Kunde“ oder „Kunden“ bezeichnet) eingeht. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass der in diesen AGB verwendete Begriff „Kunde“ sowohl für Kundinnen als auch für Kunden steht. Die Unterscheidung kann aus Gründen der Lesbarkeit nicht durchgehend getroffen werden. 

1.2       Kunden sind sowohl Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) als auch Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Für Verbraucher gelten insbesondere die gesetzlichen Rücktrittsrechte nach dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) gemäß Punkt 6. sowie die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen. 

1.3       Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfts- und Rechtsbeziehungen der SICO mit Kunden. 

1.4       Ist der Kunde Unternehmer, ist SICO zu Änderungen dieser AGB berechtigt. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden dann schriftlich bekannt gegeben und treten gegenüber dem Kunden mit dem in der Mitteilung angeführten Datum in Kraft. 

1.5       Abweichende, widersprechende und/oder ergänzende Regelungen werden nur dann Bestandteil des Vertrags und/oder der sonstigen Geschäfts- und Rechtsbeziehung, wenn dies von SICO ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Der Kunde stimmt zu, dass ausschließlich die AGB von SICO gelten. Dies gilt auch dann, wenn SICO in Kenntnis der AGB des Kunden ist. Eine Bestellung bei SICO und/oder eine sonstige Vertragserfüllungshandlung gelten jedenfalls als Zustimmung, ausschließlich AGB der SICO zu akzeptieren. 

2.         Vertragsabschluss 

2.1.      Die Präsentationen der Waren und Leistungen der SICO im Webshop oder auf andere Weise sind immer freibleibend und rechtlich und faktisch unverbindlich. Diese Präsentationen sind jedenfalls kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, selbst an SICO ein Angebot zum Erwerb von Waren und/oder Leistungen zu legen. Produktabbildungen im Webshop können vom tatsächlichen Aussehen der gelieferten Waren, insbesondere der Größe nach, abweichen. 

2.2       Das Angebot des Kunden erfolgt beim Kauf von Waren über den Webshop mit der Absendung der Bestellung durch den Kunden. Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Bestellung vor Abgabe seines Angebots zu prüfen. Das Angebot des Kunden wird durch Klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ verbindlich. Der Vertrag kommt dann durch Annahme der Bestellung durch SICO zustande, und zwar entweder durch Absendung einer elektronischen (zB e-mail) oder einer postalischen Auftragsbestätigung oder unmittelbar durch Absendung der bestellten Ware durch SICO an den Kunden. 

2.3       Ein Vertrag über sonstige Leistungen der SICO kommt mittels wechselseitig rechtsgültig unterfertigten schriftlichem Vertrag in zweifacher Ausfertigung zustande. Der Austausch der wechselseitig rechtsgültig unterfertigten Vertragsurkunden kann postalisch oder per e-mail oder per Telefax erfolgen. 

3.         Lieferung 

3.1       Die Auslieferung der Waren erfolgt grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen ab Eingang der Zahlung, sofern schriftlich nichts Anderes vereinbart wurde. Die Lieferfristen und -termine werden von SICO nach Möglichkeit eingehalten. Lieferfristen und -termine sind aber immer unverbindlich und verstehen sich als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden, sofern schriftlich nichts Anderes vereinbart wurde. 

3.2       Ist eine Ware vorübergehend nicht verfügbar, wird dies dem Kunden ohne unnötigen Aufschub mitgeteilt. 

3.3       Die von SICO gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen der SICO im vollständigem Eigentum von SICO. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist SICO berechtigt, sämtliche Rechte aus diesem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen und insbesondere die Ware auf Kosten des Kunden zurückzufordern und erst nach vollständiger Bezahlung aller Forderungen der SICO dem Kunden wieder auszufolgen. 

4.         Preise 

4.1       Die Preise für Waren und Leistungen der SICO sind in EURO angegeben. Es gelten immer diejenigen Preise für Waren und Leistungen der SICO, die aus den aktuellen Preislisten und den Präsentationen im Webshop oder auf andere Weise ergeben. 

4.2       Sofern zusätzliche Liefer-, Versand-, Verpackungs- oder sonstige Kosten anfallen, wird der Kunde vor Abgabe oder Annahme seines Angebots informiert. Diese Liefer-, Versand-, Verpackungs- oder sonstige Kosten sind bei den Preisangaben direkt bei den jeweiligen Waren oder Leistung ersichtlich. 

5.         Zahlung 

5.1       Sämtliche Rechnungen der SICO sind 14 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nichts Anderes vereinbart wurde. 

5.2       Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart. Bei Verzug ist der Kunde zudem auch zum Ersatz der notwendigen Kosten zweckentsprechender, Betreibungs- und/oder Einbringlichkeitsmaßnahmen, die in einem angemessenen Verhältnis zur betreibenden Forderung stehen, verpflichtet. Im Falle der Beauftragung von Rechtsanwälten hat der Kunde die Kosten nach dem jeweils geltenden Rechtsanwaltstarifgesetz, im Falle der Beauftragung eines Inkassobüros die Kosten nach Aufwand zu bezahlen, wobei diese nicht über den Höchstsätzen der Inkassogebührenverordnung, BGBl. Nr. 141/1996, in der jeweils geltenden Fassung liegen dürfen. 

5.3       Ist der Kunde Unternehmer, hat dieser ein Recht auf Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, oder von SICO schriftlich anerkannt wurden. 

5.4       Ist der Kunde Unternehmer, ist er nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. Das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht von Verbrauchern bleibt unberührt. 

6.         Widerrufsrecht 

6.1       Bei Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, kommt bei einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zur Anwendung. Diese Kunden sind berechtigt, 14 Tage ab Warenübernahme vom Kauf ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. 

6.2       Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Kunde SICO mittels eindeutiger Erklärung (zB Brief, eMail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dazu das eigens zur Verfügung gestellte Widerrufsformular verwenden. 

6.3       Bei einem Widerruf werden wir dem Kunden alle Zahlungen, die wir erhalten haben, unverzüglich und spätestens 14 Tage ab dem Tag, ab dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist, zurückzahlen. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei Vertragsabschluss eingesetzt hat, verwendet, es sei denn es wird etwas Anderes vereinbart. 

6.4       Die Rückerstattung des Kaufpreises findet nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der erhaltenen Waren statt. Die Kosten der Rücksendung sind vom Kunden zu tragen. 

6.5       Im Falle des zeitgerechten Widerrufs hat der Kunde die Ware spätestens 14 Tage ab dem Tag, an dem er SICO über den Widerruf informiert hat, an diese zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist abgesendet hat. 

6.6       Der Kunde muss für einen Wertverlust aufkommen, wenn der Wertverlust auf keine notwendigen Maßnahmen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren zurückzuführen ist. 

6.7       In den in § 18 FAGG aufgezählten Fällen besteht kein Rücktrittsrecht. Insbesondere in folgenden Fällen hat der Kunde kein Rücktrittsrecht: 

a)         Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind; 

b)         Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde; 

c)         Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden; 

d)         Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde. 

7.         Muster-Widerrufsformular 

Kunden, die Verbraucher sind, können folgendes Formular verwenden und an uns übermitteln, wenn er den Vertrag gemäß Punkt 5. widerrufen möchte: 

An

SICO Pharma GmbH

Bandgasse 9
A-1070 Wien

[email protected]

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf folgender Waren: 

Bestellt am (*)/erhalten am (*): 

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) 

Datum: 

(*) Unzutreffendes bitte streichen. 

8.         Gewährleistung und Haftung 

8.1       Bei Verbrauchern gelten hierfür die anzuwendenden gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen

8.2       Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Waren nach Abnahme auf Richtigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen. Bei Vorliegen eines Mangels hat er diese binnen angemessener Frist (idR sieben Tage) schriftlich gegenüber SICO zu rügen. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für das Vorliegen des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Wurde keine Mängelrüge erhoben, gilt die Ware als angenommen. Damit entfallen sämtliche Ansprüche auf Gewährleistung, Irrtum oder Schadenersatz wegen einer mangelhaften Leistung. 

8.3       Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die Haftung für Mangel- und/oder Folgeschäden, sowie entgangenen Gewinn, Zinsenentgang, Produktionsausfälle, Betriebsstillstand sowie für alle sonstigen unmittelbaren und/oder mittelbaren Schäden ist, außer bei Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind – ebenfalls ausgeschlossen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) haftet SICO nach den anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Regelungen gelten auch für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen von SICO. 

8.4       Ist der Kunde Unternehmer, hat dieser das Vorliegen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit zu beweisen und Schadenersatzansprüche innerhalb von einem Jahr ab Leistungserbringung oder Gefahrenübergang geltend zu machen. 

8.5       Allfällige Regressforderungen iSd § 12 PHG sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler der Sphäre von SICO verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. 

9.         Besondere Bestimmungen für die Lohnherstellung von SICO

9.1       Leistungen von SICO gegenüber Kunden in Zusammenhang mit der Erzeugung und der Vorbereitung des Inverkehrbringens von Produkten werden zwischen dem Kunden und SICO in einer spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung (Herstellungsvertrag) geregelt. Darin werden insbesondere der Leistungsumfang, die Vertragsdauer und die Vergütung festgelegt. 

9.2       Es gelten dabei grundsätzlich die Gewährungs- und Haftungsbestimmungen gemäß Punkt 7., sofern schriftlich nichts Anderes vereinbart wurde. Eine allfällige Haftung der SICO sowie sämtlicher für SICO Tätigen wird auf die Kosten der getätigten Produktion limitiert. Eine über diesen Betrag hinausgehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine allfällige Haftung gegenüber Dritten, etwa aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Diese Haftungsbeschränkung gilt sowohl für grob als auch leicht fahrlässige Schadenzufügung. Bei Vorhandensein mehrerer konkurrierender Geschädigter ist der Höchstbetrag für jeden einzelnen Geschädigten nach dem Verhältnis der Höhe der Ansprüche zu kürzen. Sämtliche Forderungen des Kunden gegen uns verjähren innerhalb von einem Jahr ab Entstehen der Forderung. 

9.3       Soweit eine der Vertragsparteien im Rahmen der gemeinsamen Geschäftsbeziehungen Kenntnis von vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei und/oder der jeweils eingeschalteten Erfüllungsgehilfen (insbesondere technische Informationen sowie Informationen über geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten) erlangt, ist diese zur strikten Geheimhaltung verpflichtet. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Vertragserfüllung weiter. Die Verschwiegenheitspflicht kann auch in einer gesonderten Geheimhaltungsvereinbarung zwischen SICO und dem Kunden näher geregelt werden. 

9.4       Die von SICO in Aussicht genommen Liefertermine werden nach sorgfältiger Abstimmung mit dem Kunden kommuniziert. Ausgenommen bei Fixgeschäften sind die Liefertermine jedenfalls nicht rechtlich bindend und berechtigten den Kunden weder zum Vertragsrücktritt noch zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. 

9.5       Der Kunde garantiert bei Anfertigungen nach seinen Angaben rechtsverbindlich und verschuldensunabhängig dafür, dass für die von SICO zu erbringenden Leistungen sämtliche gewerblichen und immateriellen Schutzrechte iwS (Patent-, Marken-, Gebrauchsmuster- und sonstige gewerbliche Schutzrechte) und sämtliche Bewilligungen iwS und/oder sonstige notwendige Zustimmungen Dritter rechtsverbindlich vorliegen. Der Kunde ist verpflichtet, SICO gegenüber Dritten zur Gänze klag- und schadlos zu halten. 

9.6       Die SICO ist berechtigt, die sofortige vorzeitige Auflösung des Vertrags ohne Nachfrist zu erklären, wenn ein von unserem Kunden zu vertretender wichtiger Grund vorliegt, der ein Festhalten an diesem Vertrag unzumutbar macht. Als wichtige Gründe gelten insbesondere: 

·        Nichtbezahlung von fälligen (nicht verjährten) Forderungen trotz Setzung einer 14-tägigen Nachfrist; 

·        Androhung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder Abweisung eines Antrages mangels kostendeckenden Vermögens; 

·        Verstoß eines Kunden gegen die im Herstellungsvertrag übernommenen Verpflichtungen, insb der Interessenwahrungs- oder Geheimhaltungspflicht. 

9.7       Wenn über das Vermögen eines Kunden, der Unternehmer ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist SICO berechtigt, die Erfüllung eines Vertrags von der Erlegung einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig zu machen. 

10.       Sonstiges 

10.1     Ausschließlicher Erfüllungsort für sämtliche Leistungen nach diesen AGB ist der Sitz der SICO in 3484 Grafenwörth, Österreich. 

10.2     Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UNK). 

10.3     Änderungen oder Ergänzungen der Verträge und/oder dieser AGB bedürfen – bei Konsumentengeschäften unbeschadet § 10 Abs. 3 KSchG – der Schriftform (Brief, Telefax, e-mail). Dies gilt auch für die Abänderung dieser Klausel selbst. 

10.4     Kunden sind verpflichtet, SICO über Änderungen der Rechnungsanschrift, Lieferanschrift, Bankverbindung, e-mail-Adresse oder andere für die Vertragsabwicklung erforderliche Daten per Brief, Telefax oder per e-mail ohne Verzögerung zu informieren. Zustellungen von Mitteilungen von SICO an Kunden können rechtswirksam an die zuletzt SICO bekannt gegebenen Daten, die der rechtsgeschäftlichen Abwicklung gedient haben oder vereinbarungsgemäß dienen sollen, erfolgen. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene e-mail-Adresse gesendet wurden und unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden können. 

10.5     Sollte eine Bestimmung dieser AGB und/oder der darauf basierenden Verträge nichtig, unwirksam und/oder undurchführbar sein/werden, so wird der übrige Teil dieser AGB und/oder der darauf basierenden Verträge davon nicht berührt. An die Stelle der nichtigen, unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmung tritt – außer bei Verbrauchern im Sinne des KSchG – eine wirksame oder durchführbare Bestimmung, die der nichtigen, unwirksamen und/oder undurchführbaren in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt. Mit Verbrauchern ist an Stelle der nichtigen, unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmung eine rechtswirksame und durchführbare Bestimmung einvernehmlich zu vereinbaren, die der nichtigen, unwirksamen oder und/undurchführbaren in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt. 

10.6     SICO ist – außer bei Kunden, die Verbraucher sind – berechtigt, die Pflichten aus diesen AGB und/oder der darauf basierenden Verträge oder die Verträge selbst rechtswirksam und schuldbefreiend auf Dritte zu überbinden. 

10.7     Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten entscheidet grundsätzlich das am Sitz von SICO örtlich und sachlich zuständige Gericht. Für Verbraucher gilt der Gerichtsstand des § 14 KSchG.